In manchen Berufsfeldern ist das Aufführen von Arbeitsproben ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung und werden in der Regel als Auswahlkriterium vorab angefordert, da sie zu den üblichen Bewerbungsunterlagen plastisch zeigen und belegen, zu was der Bewerber tatsächlich in der Lage ist.
Dabei sollte man jedoch umfangreiche Arbeitsproben eher für das Vorstellungsgespräch aufheben, da diese in Papierform von Ihnen über den Tisch gereicht und kurz erläutert besser wirken, als in der Anlage einer E-Mail- oder postalischen Bewerbung.
Rein formal entsprechen Arbeitsproben konkreten Beispielen oder Arbeitsmustern, die in der Regel bereits real umgesetzt wurden. Sie werden hauptsächlich in kreativen, kommunikativen und teilweise auch in wissenschaftlichen Berufen verlangt (bspw. von Grafik- oder Produktdesignern, Web-Entwickler, Social Media Managern, Journalisten, Fotografen, Modedesigner, Architekten).
Mithilfe dieser Beispiele, Muster und Dokumente können Bewerber ihre Aussagen, Erfolge und Stärken untermauern und Personalentscheidern die Qualität der eigenen Arbeit anschaulich und konkret zeigen.
Arbeitsproben können Grafiken, Fotos oder auch Videos sein von beispielsweise folgenden Themengebieten:
Dabei fügt man üblicherweise nicht mehr als 3 bis maximal 4 seiner aktuellsten und aussagekräftigsten Arbeitsproben bei und bestenfalls diejenigen, die zum Aufgabenbereich der Stellenausschreibung passen. Nachliefern können Sie auf Anfrage immer noch weitere. Die Beispiele und Arbeitsmuster dienen lediglich als eine Art Vorgeschmack auf Ihre vielen Fertigkeiten.
Da man mit Aufführen seinen Arbeitsproben schnell dem Umfang einer klassischen Bewerbungsmappe sprengen kann und die gesamte Mappe den üblichen Umfang und die oft begrenzte Dateimenge überschreitet, sollte man die Kopien der Arbeitsmuster direkt persönlich zum Vorstellungsgespräch mitbringen – auch aus dem Blickwinkel betrachtet, dass das Sichten und Bewerten von Arbeitsproben für die Personalentscheider einen enormen zusätzlichen Aufwand darstellt.
Ein Hinweis in Ihrem Bewerbungsanschreiben, dass Sie bei Bedarf gerne Arbeitsproben nachreichen oder zum Vorstellungsgespräch mitbringen, ist hier ganz sinnvoll.
Eine Ausnahme gilt, wenn das Aufführen der Arbeitsproben in der Stellenanzeige ausdrücklich verlangt wird. Denn in diesem Fall sind Arbeitsproben ein zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und dürfen auf keinen Fall weggelassen werden.
Sofern Sie hier dann das Problem der begrenzten Dateimenge haben, können Sie die Unterlagen auf einer Cloud speichern und den Link hierzu in Ihrer Bewerbung (entweder als Hinweis im Text Ihrer E-Mail, im Bewerbungsanschreiben oder ganz am Ende in Ihrem Lebenslauf) aufführen.
Ein Tipp: Idealerweise geben Sie keine Originale an die Unternehmen weiter, sondern Kopien. Diese sollten Sie zudem mit einem Wasserzeichen versehen, denn so vermeiden Sie, dass unautorisierte Personen Ihre Muster missbrauchen.
Das Aufführen der Arbeitsproben kann auch die Gefahr mit sich bringen, dass die Ideen und Gedanken der Bewerber für eigene Unternehmenszwecke verwendet und die Bewerber somit intellektuell beklaut werden.
Um sich zu schützen und abzuwägen, ob Sie Ihr Wissen und Können in Ihrer Bewerbung demonstrieren, sollten Sie bestenfalls im Internet über das Unternehmen recherchieren und sich die Stellenanzeige nochmal genau durchlesen:
Informieren Sie sich zunächst über das Unternehmen:
Im Hinblick auf die Stellenanzeige sollten Sie diese nach folgenden Punkten überprüfen:
Wenn Sie allerdings keinerlei Indizien für diese Gefahr finden, sollten Sie sich zumindest überlegen, wie viel Zeit und Energie Sie im Vorfeld in diese potenzielle Anstellung investieren wollen und wie sehr Sie mit dem Aufführen Ihrer Arbeitsproben ins Detail gehen möchten.
Seine in der Bewerbung eingereichten Arbeitsproben und der damit verbundenen Ideen und Gedanken kann man leider nicht hundertprozentig rechtlich schützen.
Wenn überhaupt greift hier das Urheberrecht, denn nicht alles, was erstellt wird, ist zwingend urheberrechtlich geschützt. Denn das Urheberrecht schützt Werke, nicht Ideen, siehe §§ 1 und 2 UrhG. Die Idee muss bereits in einem Werk zum Ausdruck gekommen sein, dabei können bereits Skizzen ein Werk sein.
Beispiel:
Wenn eine Sekretärin ein Schreiben verfasst, ist das kein schöpferisches Werk.
Hinzu kommt eine weitere Schwierigkeit: Wenn ein Bewerber tatsächlich der Auffassung ist, seine Ideen und Gedanken seien einzigartig und herausragend und diese möchte er später geltend machen, dann muss er klagen.
Doch selbst wenn der Bewerber vor Gericht gewinnt, muss er die Kosten in der ersten Instanz selbst bezahlen. Entscheidend ist dann der Streitwert. Bei einem kleinen Konzept von zehn Seiten dürfte sich das kaum noch rechnen.
Ein weiterer Aspekt ist: Falls Sie sich mit Ihrer Position in einer kleinen und überschaubaren Branche bewegen, könnte sich die Klage schnell herumsprechen und womöglich andere Türen schließen.
Folgender Sachverhalt: Sie haben eine Arbeitsprobe erstellt, haben sehr viel Zeit und Ihre ganze Energie dafür aufgewendet und doch keine Zusage erhalten.
Sie sind enttäuscht und versuchen Tage später über die Homepage herauszufinden, wer wohl diese Stelle ergattert hat.
Und dort entdecken Sie Ihre Ideen (oder auch nur Teile davon) umgesetzt auf die Produkte und Leistungen des Unternehmens, was sich aber kaum nachweisen lässt.
Der Schreck darüber ist nachvollziehbar groß, aber wie geht man damit um?
So abgedroschen das auch klingt: Aus Fehlern lernt man ja bekanntlichermaßen. Denn in einem ähnlichen Fall werden Sie in Zukunft vorsichtiger sein und genauer abwägen.
Sehen Sie so gut es im Bereich des Möglichen ist, das Positive daran:
Sie haben sich selbst einen Überblick über Ihr Können verschafft und nun einiges an Rüstzeug hinsichtlicher Ihrer Arbeitsproben an der Hand, was Ihnen das nächste Mal weiterhelfen wird.
Vielleicht mussten Sie im Rahmen der Bewerbung einen Vortrag halten oder eine Präsentation erstellen. Wenn Sie darin noch nicht so geübt sind, hatten Sie nun die Gelegenheit, sich gewisse Fertigkeiten anzueignen.
Und nicht zuletzt haben Sie so frühzeitig – dank der Arbeitsprobe – herausgefunden, dass der Arbeitgeber ein schwarzes Schaf ist. Besser in der Bewerbungsphase als später bei Ihrer neuen Anstellung!
Eine überzeugende Bewerbung zu erstellen, kann manchmal sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich doch einfach von erfahrenen Personalentscheidern helfen. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen.
Telefonisch erreichen Sie mich am besten von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr unter ☏ 04864 100 99 91.
Wenn Sie einen Telefontermin außerhalb dieser Uhrzeit wünschen, schreiben Sie mir einfach eine Nachricht an info@bewerber-service.de mit der Angabe über Ihren Wunsch-Termin. Gerne rufe ich Sie an!
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