Arbeitsproben in der Bewerbung

In manchen Berufsfeldern ist das Aufführen von Arbeitsproben ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung und werden in der Regel als Auswahlkriterium vorab angefordert, da sie zu den üblichen Bewerbungsunterlagen plastisch zeigen und belegen, zu was der Bewerber tatsächlich in der Lage ist. 

 

Dabei sollte man jedoch umfangreiche Arbeitsproben eher für das Vorstellungsgespräch aufheben, da diese in Papierform von Ihnen über den Tisch gereicht und kurz erläutert besser wirken, als in der Anlage einer E-Mail- oder postalischen Bewerbung.



Was genau sind Arbeitsproben? Und wann macht es Sinn, diese der Bewerbung beizulegen?

Rein formal entsprechen Arbeitsproben konkreten Beispielen oder Arbeitsmustern, die in der Regel bereits real umgesetzt wurden. Sie werden hauptsächlich in kreativen, kommunikativen und teilweise auch in wissenschaftlichen Berufen verlangt (bspw. von Grafik- oder Produktdesignern, Web-Entwickler, Social Media Managern, Journalisten, Fotografen, Modedesigner, Architekten).

 

Mithilfe dieser Beispiele, Muster und Dokumente können Bewerber ihre Aussagen, Erfolge und Stärken untermauern und Personalentscheidern die Qualität der eigenen Arbeit anschaulich und konkret zeigen.

 

Arbeitsproben können Grafiken, Fotos oder auch Videos sein von beispielsweise folgenden Themengebieten:

  • Fotos und Mappen von Werbemitteln oder -kampagnen
  • Zeichnungen von Prototypen
  • Mappen zu entwickelten Apps
  • Verfasste redaktionelle Artikel
  • Wissenschaftliche Beiträge in Fachpublikationen
  • Fotomappen
  • Entwürfe von Modedesigns
  • Fotos und Mappen von Architektur-Modellen
  • Kopien oder Scans von Zeichnungen

Dabei fügt man üblicherweise nicht mehr als 3 bis maximal 4 seiner aktuellsten und aussagekräftigsten Arbeitsproben bei und bestenfalls diejenigen, die zum Aufgabenbereich der Stellenausschreibung passen. Nachliefern können Sie auf Anfrage immer noch weitere. Die Beispiele und Arbeitsmuster dienen lediglich als eine Art Vorgeschmack auf Ihre vielen Fertigkeiten. 

 

Da man mit Aufführen seinen Arbeitsproben schnell dem Umfang einer klassischen Bewerbungsmappe sprengen kann und die gesamte Mappe den üblichen Umfang und die oft begrenzte Dateimenge überschreitet, sollte man die Kopien der Arbeitsmuster direkt persönlich zum Vorstellungsgespräch mitbringen – auch aus dem Blickwinkel betrachtet, dass das Sichten und Bewerten von Arbeitsproben für die Personalentscheider einen enormen zusätzlichen Aufwand darstellt.

 

Ein Hinweis in Ihrem Bewerbungsanschreiben, dass Sie bei Bedarf gerne Arbeitsproben nachreichen oder zum Vorstellungsgespräch mitbringen, ist hier ganz sinnvoll.

 

Eine Ausnahme gilt, wenn das Aufführen der Arbeitsproben in der Stellenanzeige ausdrücklich verlangt wird. Denn in diesem Fall sind Arbeitsproben ein zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und dürfen auf keinen Fall weggelassen werden. 

 

Sofern Sie hier dann das Problem der begrenzten Dateimenge haben, können Sie die Unterlagen auf einer Cloud speichern und den Link hierzu in Ihrer Bewerbung (entweder als Hinweis im Text Ihrer E-Mail, im Bewerbungsanschreiben oder ganz am Ende in Ihrem Lebenslauf) aufführen.

 

Ein Tipp: Idealerweise geben Sie keine Originale an die Unternehmen weiter, sondern Kopien. Diese sollten Sie zudem mit einem Wasserzeichen versehen, denn so vermeiden Sie, dass unautorisierte Personen Ihre Muster missbrauchen.


Mögliche Risiken von Arbeitsproben in der Bewerbung: Ideenklau!

Das Aufführen der Arbeitsproben kann auch die Gefahr mit sich bringen, dass die Ideen und Gedanken der Bewerber für eigene Unternehmenszwecke verwendet und die Bewerber somit intellektuell beklaut werden.

 

Um sich zu schützen und abzuwägen, ob Sie Ihr Wissen und Können in Ihrer Bewerbung demonstrieren, sollten Sie bestenfalls im Internet über das Unternehmen recherchieren und sich die Stellenanzeige nochmal genau durchlesen:

 

Informieren Sie sich zunächst über das Unternehmen:

  • Wie tritt es am Markt auf, welches Image genießt es?

  • Gibt es bereits Berichte von anderen Bewerbern über die Handhabe von Arbeitsproben?

  • Beschäftigt es überwiegend Praktikanten und Auszubildende?

  • Gibt es Resonanzen auf Arbeitgeberbewertungsportalen (z. B. kununumeinChef.dejobvote etc.)?
  • Wie präsentieren sich die Mitarbeiter im Internet? (z. B. bei XING oder LinkedIn?)

Im Hinblick auf die Stellenanzeige sollten Sie diese nach folgenden Punkten überprüfen:

  • Kommt die Arbeitsprobe, die verlangt wird, dem Leistungs- und Aufgabenspektrum des Unternehmens verdächtig nahe und ist sie auffällig konkret, ist dies kein gutes Zeichen. Womöglich verwendet  dieses Unternehmen dann Ihr Konzept und Ihre Präsentation für ein Kundenprojekt – nur eben ohne Ihr Wissen und somit ohne Bezahlung oder Gegenleistung.

  • Vorsicht gilt auch dann, wenn das Unternehmen verlangt, ein komplettes Konzept nach vorgegebenem Thema auszuarbeiten. Soll beispielsweise ein Webdesigner die Unternehmenshomepage mal eben unter die Lupe nehmen und optimieren, um damit zu demonstrieren, was er kann, ist das fragwürdig. Dafür müssten doch eigentlich die Arbeitsproben der Vergangenheit ausreichen.
     
  • Auch wenn Sie gebeten werden, konkrete Zahlen und Daten zu bisherigen Arbeitgebern zu nennen, die zugleich Wettbewerber sind, ist das ein Warnzeichen. Wer danach fragt, handelt unseriös und an der Schwelle zur (strafbaren) Industriespionage 

Wenn Sie allerdings keinerlei Indizien für diese Gefahr finden, sollten Sie sich zumindest überlegen, wie viel Zeit und Energie Sie im Vorfeld in diese potenzielle Anstellung investieren wollen und wie sehr Sie mit dem Aufführen Ihrer Arbeitsproben ins Detail gehen möchten.


Urheberrecht der Arbeitsproben

Seine in der Bewerbung eingereichten Arbeitsproben und der damit verbundenen Ideen und Gedanken kann man leider nicht hundertprozentig rechtlich schützen. 

 

Wenn überhaupt greift hier das Urheberrecht, denn nicht alles, was erstellt wird, ist zwingend urheberrechtlich geschützt. Denn das Urheberrecht schützt Werke, nicht Ideen, siehe §§ 1 und 2 UrhG. Die Idee muss bereits in einem Werk zum Ausdruck gekommen sein, dabei können bereits Skizzen ein Werk sein.

 

Beispiel:

Wenn eine Sekretärin ein Schreiben verfasst, ist das kein schöpferisches Werk.

 

Hinzu kommt eine weitere Schwierigkeit: Wenn ein Bewerber tatsächlich der Auffassung ist, seine Ideen und Gedanken seien einzigartig und herausragend und diese möchte er später geltend machen, dann muss er klagen.

 

Doch selbst wenn der Bewerber vor Gericht gewinnt, muss er die Kosten in der ersten Instanz selbst bezahlen. Entscheidend ist dann der Streitwert. Bei einem kleinen Konzept von zehn Seiten dürfte sich das kaum noch rechnen. 

 

Ein weiterer Aspekt ist: Falls Sie sich mit Ihrer Position in einer kleinen und überschaubaren Branche bewegen, könnte sich die Klage schnell herumsprechen und womöglich andere Türen schließen.


Was tun, wenn die Ideen geklaut wurden?

Folgender Sachverhalt: Sie haben eine Arbeitsprobe erstellt, haben sehr viel Zeit und Ihre ganze Energie dafür aufgewendet und doch keine Zusage erhalten.

 

Sie sind enttäuscht und versuchen Tage später über die Homepage herauszufinden, wer wohl diese Stelle ergattert hat.

 

Und dort entdecken Sie Ihre Ideen (oder auch nur Teile davon) umgesetzt auf die Produkte und Leistungen des Unternehmens, was sich aber kaum nachweisen lässt. 

 

Der Schreck darüber ist nachvollziehbar groß, aber wie geht man damit um?

 

So abgedroschen das auch klingt: Aus Fehlern lernt man ja bekanntlichermaßen. Denn in einem ähnlichen Fall werden Sie in Zukunft vorsichtiger sein und genauer abwägen. 

 

Sehen Sie so gut es im Bereich des Möglichen ist, das Positive daran:

 

Sie haben sich selbst einen Überblick über Ihr Können verschafft und nun einiges an Rüstzeug hinsichtlicher Ihrer Arbeitsproben an der Hand, was Ihnen das nächste Mal weiterhelfen wird. 

 

Vielleicht mussten Sie im Rahmen der Bewerbung einen Vortrag halten oder eine Präsentation erstellen. Wenn Sie darin noch nicht so geübt sind, hatten Sie nun die Gelegenheit, sich gewisse Fertigkeiten anzueignen. 

 

Und nicht zuletzt haben Sie so frühzeitig  dank der Arbeitsprobe  herausgefunden, dass der Arbeitgeber ein schwarzes Schaf ist. Besser in der Bewerbungsphase als später bei Ihrer neuen Anstellung!


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